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Walter Schmidt
IT & Prozess-Begleitung

NIS2-Meldepflicht: Welche Fristen gelten, wenn es zum Vorfall kommt?

Betroffene Unternehmen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle unter NIS2 in einer dreistufigen Kaskade an das BSI melden: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine vollständige Meldung binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht binnen eines Monats. Die Uhr läuft ab dem Moment, in dem der Vorfall bemerkt wird — nicht ab dem Wochenende danach. Genau deshalb entscheidet die Vorbereitung: Wer den Ablauf einmal geübt hat, meldet ruhig; wer erst im Ernstfall nachdenkt, reißt Fristen. (Dieser Text ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.)

6 Min. Lesezeit

Die Meldepflicht ist der Teil von NIS2, der im Ernstfall am meisten Druck macht — weil die erste Frist sehr kurz ist und ausgerechnet dann läuft, wenn im Betrieb ohnehin Ausnahmezustand herrscht. Die gute Nachricht: Der Ablauf ist klar geregelt, und man kann ihn vorbereiten. Dieser Beitrag erklärt die drei Stufen und zeigt, was Sie vorher festlegen sollten.

NIS2 verlangt bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall eine dreistufige Meldung an das BSI: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme, eine vollständige Folgemeldung binnen 72 Stunden und einen Abschlussbericht binnen eines Monats. Die Meldung läuft über das Online-Portal des BSI; die Pflicht ist in § 32 NIS2UmsuCG geregelt.

Die drei Stufen der Meldung

Die Fristen bauen aufeinander auf und haben unterschiedliche Zwecke. Wichtig zu verstehen: Die 24-Stunden-Meldung ist bewusst nur ein Signal, keine fertige Analyse.

  • Frühwarnung (24 Stunden): ein kurzes Signal an das BSI, dass ein erheblicher Vorfall vorliegt — mehr nicht. Eine vollständige Ursachenanalyse ist ausdrücklich nicht verlangt. Lieber vorläufig und rechtzeitig melden und später aktualisieren, als die Frist zu reißen.
  • Vollständige Meldung (72 Stunden): die inhaltliche Meldung mit erster Bewertung — was ist passiert, was ist betroffen, welche Maßnahmen laufen.
  • Abschlussbericht (1 Monat): der Rückblick, wenn der Vorfall verarbeitet ist — Ursache, Ablauf, ergriffene Maßnahmen. Ist der Vorfall früher abgeschlossen, geht der Bericht früher raus.

Wann ist ein Vorfall „erheblich“?

Meldepflichtig sind nicht alle Störungen, sondern erhebliche Sicherheitsvorfälle — grob: solche, die den Betrieb der Dienste ernsthaft stören können oder zu spürbaren Schäden führen. Die genaue Abgrenzung liefert das BSI in seinen Vorgaben. Im Zweifel gilt der praktische Grundsatz: Eine Frühwarnung zu viel ist unproblematisch, eine zu wenig kann teuer werden.

Aus der Praxis: Die 24-Stunden-Frist scheitert selten an der Technik, sondern an der Organisation. Legen Sie vorher drei Dinge fest — wer einen Vorfall erkennt und wie er ihn weitermeldet, wer entscheidet, dass gemeldet wird, und wer die Meldung im BSI-Portal tatsächlich absetzt (mit Zugang und Zugangsdaten griffbereit). Diese drei Rollen und ein einseitiges Ablaufblatt sind die halbe Miete. Wer das einmal in einer ruhigen Stunde durchspielt, verliert im Ernstfall keine Zeit mit der Frage „Wer macht das jetzt eigentlich?“.

Wie Sie sich vorbereiten

  • Zugang klären: BSI-Portal-Registrierung und Zugangsdaten bereithalten, bevor sie gebraucht werden.
  • Rollen benennen: Erkennung, Entscheidung, Meldung — mit Vertretung, denn Vorfälle halten sich nicht an Bürozeiten.
  • Ablaufblatt erstellen: eine Seite, die den Weg von „Vorfall bemerkt“ bis „Frühwarnung abgesetzt“ beschreibt.
  • Einmal üben: den Ablauf trocken durchspielen, damit im Ernstfall Routine statt Ratlosigkeit herrscht.
  • Mit dem Notfallplan verzahnen: die Meldung ist ein Baustein des größeren Incident-Response- und Wiederanlaufplans, kein Einzelstück — wie er entsteht, zeigt der Beitrag zu den NIS2-Maßnahmen nach Artikel 21.

So wird aus einer bedrohlich kurzen Frist eine abgehakte Formalie. Der Aufwand vorher ist gering — der Unterschied im Ernstfall ist groß.

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FAQ

Häufig gefragt

Welche Meldefristen gelten unter NIS2?

Drei Stufen an das BSI: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme des Vorfalls, eine vollständige Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht binnen eines Monats. Ist der Vorfall früher abgeschlossen, geht der Bericht entsprechend früher raus.

Muss die 24-Stunden-Meldung schon eine Analyse enthalten?

Nein. Die Frühwarnung ist bewusst nur ein Signal, dass ein erheblicher Vorfall vorliegt. Eine vollständige Ursachenanalyse ist erst später gefragt. Im Zweifel lieber vorläufig und fristgerecht melden und die Angaben in den Folgemeldungen ergänzen.

Wann beginnt die Frist zu laufen?

Mit der Kenntnisnahme — also dem Zeitpunkt, an dem der Vorfall im Unternehmen bemerkt wird. Deshalb ist es wichtig, dass Mitarbeiter Vorfälle sofort an die richtige Stelle melden, damit die Uhr nicht unbemerkt läuft.

Wo wird gemeldet?

Über das Online-Portal des BSI. Die Registrierung und die Zugangsdaten sollten bereitliegen, bevor der Ernstfall eintritt — im Vorfall selbst ist keine Zeit, sich erst einzurichten.

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Im kostenlosen Erstgespräch legen wir die drei Rollen fest, erstellen das Ablaufblatt und verzahnen die Meldung mit Ihrem Notfallplan. (Ordnet ein, ersetzt keine Rechtsberatung.)