Was bedeutet digitale Souveränität?
Das bedeutet ausdrücklich keine Abschottung und keinen Verzicht auf US-Technologie — sondern Wahlfreiheit und Exit-Fähigkeit: die Möglichkeit, einen Anbieter zu wechseln, wenn es nötig wird.
Der Weckruf: Wenn ein Anbieter den Stecker zieht
Im Mai 2025 wurde nach US-Sanktionen gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs dessen Microsoft-E-Mail-Konto getrennt; er wechselte zum Schweizer Anbieter Proton. Microsoft-Präsident Brad Smith stellte klar, die Dienste für die Institution selbst seien nie eingestellt worden — die Kontotrennung sei Folge der Sanktionen gegen die Einzelperson.
Genau das ist der Punkt: Das Risiko ist nicht der böse Wille des Anbieters, sondern dass US-Anbieter US-Recht folgen müssen — unabhängig davon, was europäische Verträge zusichern. Die Open Source Business Alliance nannte den Fall einen „Weckruf für deutsche Behörden“.
DSGVO und CLOUD Act: zwei Rechtsordnungen im Konflikt
Der US CLOUD Act von 2018 verpflichtet US-Anbieter, US-Behörden Daten herauszugeben — auch von Servern in Europa. Die DSGVO verbietet solche Übermittlungen ohne Rechtsgrundlage. Seit 2023 schlägt das EU-US Data Privacy Framework die Brücke zwischen beiden Rechtsordnungen.
Am 29. Juni 2026 entschied der US Supreme Court in Trump v. Slaughter, dass die Unabhängigkeit der FTC gegen die US-Verfassung verstößt — jener Behörde, auf die sich die EU-Kommission in ihrem Angemessenheitsbeschluss 259-mal beruft. Die Datenschutzorganisation noyb fordert den geordneten Rückzug des Beschlusses; ein EuGH-Verfahren läuft bereits (C-703/25 P).
Wie groß ist die Abhängigkeit tatsächlich?
Amazon, Microsoft und Google kontrollieren zusammen rund 70 Prozent des europäischen Cloud-Markts; die größten europäischen Anbieter kommen laut Synergy Research Group auf je etwa 2 Prozent. Das ist keine Qualitätswertung, aber ein Klumpenrisiko: Preissetzungsmacht, Lock-in und politische Angreifbarkeit konzentrieren sich auf wenige Anbieter aus einem einzigen Rechtsraum.
Die Gegenbewegung hat begonnen
Die Antwort darauf ist längst in Bewegung — in Verwaltung und Wirtschaft:
- Schleswig-Holstein betreibt Ende 2025 rund 80 Prozent seiner 25.000 Verwaltungsarbeitsplätze mit LibreOffice (über 15 Millionen Euro Lizenzersparnis); der komplette Ausstieg aus Microsoft Office und Windows ist bis Ende 2026 geplant.
- Der Deutschland-Stack wurde im März 2026 vom IT-Planungsrat zur verbindlichen Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung erklärt — mit offenen Standards und ohne Vendor-Lock-in.
- Auf europäischer Ebene stehen Initiativen wie openDesk, EuroStack und der Sovereign Cloud Stack sowie Anbieter wie IONOS, StackIT, Hetzner und OVHcloud bereit.
Was Ihr Unternehmen konkret tun kann
Aus der Beratungspraxis: Ziel ist nicht der Panik-Exit, sondern Exit-Fähigkeit — schon die Möglichkeit, jederzeit wechseln zu können, senkt das Risiko, auch wenn man am Ende bleibt. Vier Stufen helfen dabei:
- Abhängigkeiten inventarisieren: Welche Prozesse hängen an welchem Anbieter? Was passiert, wenn ein Konto morgen gesperrt ist — bei E-Mail, Dateien, Buchhaltung, Branchensoftware und KI-Diensten?
- Daten-Hoheit sichern: regelmäßige, lokal lesbare Exporte in offenen Formaten. Wer seine Daten nur im Portal des Anbieters sehen kann, besitzt sie nicht wirklich.
- Bei Neuanschaffungen EU-Optionen mitprüfen — nicht dogmatisch, aber systematisch: Je kritischer der Prozess, desto stärker zählen Rechtsraum und Wechselbarkeit. Bei KI-Diensten gibt es europäische Alternativen und selbst betreibbare Ansätze wie eine eigene KI-Wissensdatenbank auf EU-Infrastruktur.
- Kritische Prozesse zuerst entkoppeln: nicht alles migrieren, sondern das, dessen Ausfall existenzbedrohend wäre.
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